EIA wurde bei dreimonatigem Fohlen im linksrheinischen Kreis nachgewiesen – Veterinäramt erinnert an Meldepflicht
Artikel aus der Kölnischen Rundschau vom 17.08.2012RHEIN-SIEG-KREIS. Im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ist die infektiöse Anämie (Ansteckende Blutarmut der Einhufer; equine, infektiöse Anämie; EIA) aufgetreten. Das Chemische – und Veterinäruntersuchungsamt in Münster hat das Virus bei einem etwa drei Monate alten Fohlen nachgewiesen. Dieses Tier wurde nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingeschläfert, zugleich wurden weitere Maßnahmen für den betroffenen Betrieb veranlasst.
“Wir ermitteln nun alle Pferde, die mit dem Fohlen in Kontakt gekommen sind, um auch diese Tiere vorsorglich durch eine Blutprobenuntersuchung auf die infektiöse Anämie testen zu lassen. Menschen sind durch das Virus nicht gefährdet!” betont Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär – und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Diese infektiöse Anämie ist eine Viruserkrankung von Pferden und anderen Einhufern, die sich als chronisch-zehrende Krankheit mit Fieberschüben manifestiert und – nach unterschiedlich langem Verlauf – in der Regel tödlich endet.
Die Übertragung dieser Seuche erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten, wie zum Beispiel durch Bremsen. Aber auch durch einen direkten Kontakt zwischen Pferden kann das in Körpersekreten und -exkreten vorhandene Virus aufgenommen werden. Auch wenn das Ansteckungsrisiko allgemein sehr gering ist, sollten Pferdehalter grundsätzlich darauf achten, Boxen und Stallgassen sauber zu halten. Der gemeinsame Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten sollte vermieden werden. Pferdeäpfel und Mist sind regelmäßig zu entfernen, Weiden sollten über gute Drainage verfügen. Von besonderer Bedeutung sind auch Maßnahmen gegen einen hohen Bremsenbefall. Vor Reitturnieren, Auktionen und Exporten sollten Bluttests auf EIA durchgeführt werden.
“Krankheitsbedingte Auffälligkeiten von Tieren sollten selbstverständlich dem betreuenden Tierarzt, beziehungsweise dem Kreisveterinäramt angezeigt werden”, appelliert Dr. Hanns von den Driesch und weist darauf hin: “Um im Seuchen- und Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln zu können, müssen dem Kreisveterinäramt alle Pferdehaltungen – auch Hobbyhaltungen – bekannt sein. Alle Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tierhaltungen dem Kreisveterinäramt zu melden und sich registrieren zu lassen”. (EB)

